07. Juni 2010 von Eberhard Rott
Der Entwurf des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetzes 2010 sieht eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung der – eingetragenen – Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie im Grunderwerbssteuergesetz vor. Damit sollen Lebenspartner, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, vom steuerlich nicht mehr wie fremde Dritte behandelt werden.
Zum Regierungsentwurf gelangen Sie hier.
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Stichworte: Erbrecht
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04. Juni 2010 von Eberhard Rott
Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines elektronisch geführten zentralen Testamentsregisters eingebracht. Geführt werden soll es – wie das Register für die Vorsorgevollmachten – bei der Bundesnotarkammer.
Zur BR-Drs. 247/10 vom 22.04.2010 gelangen Sie hier.
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Stichworte: Bundesrat, Erbrecht
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27. Mai 2010 von Eberhard Rott
Die Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Juni-Heft des Anwaltsblattes sind unmissverständlich: Eine privatrechtliche Zertifizierung mit kontrollierten Mindeststandards wird die Anwaltschaft stärken. Sie verdient den Vorzug gegenüber einer zu beobachtenden Tendenz, die Anforderungen an die Fachanwaltschaften zu senken („Junior-Fachanwalt“, „Fachanwalt light“) und die Zahl der Fachanwaltschaften noch weiter zu erhöhen. Zudem dient sie dem Rechtsuchenden, indem es die Entstehung vom Mandanten gewollter Angebote vereinbart.
Die AGT begrüßt des Vorstoß des DAV ausdrücklich. Mit rund 400 zertifizierten Testamentsvollstreckern aus allen Professionen hat sie mit ihren Zertifizierungsrichtlinien seit Jahren die Maßstäbe dafür gesetzt, was ein Erblasser von einem qualitätsorientierten Testamentsvollstrecker erwarten kann, sei er nun Rechtsanwalt, Steuerberater oder „jedermann“ im Sinne § 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG und der Rechtsprechung des BGH vom 11.11.2004.
Den vollständigen Beitrag des Hauptgeschäftsführers des DAV finden Sie unter Brügmann, Cord, Statt Fachanwalt: Werben mit Zertifizierungen? in AnwBl. 2010, 417.
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Stichworte: Zertifizierung
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12. Mai 2010 von Eberhard Rott
| 11. Juni 2010 |
| 12. Juni 2010 |
In dem Wunsch vieler Erblasser nach Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens liegt die Schnittstelle zwischen Testamentsvollstreckung und Stiftung (Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 4. Aufl. 2009, Kap. 5 III Rn 274). Auf dem Stiftungstag 2010 der DVEV werden die Wechselwirkungen zwischen beiden Rechtsinstituten in zwei Veranstaltungstagen vertieft beleuchtet. Die AGT wird referentenseitig mit ihren Vorständen Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer vertreten sein.
AGT-Mitglieder erhalten 100,– € Nachlass auf den regulären Veranstaltungspreis, für zertifizierte Testamentsvollstrecker wird die Veranstaltung als Pflichtfortbildung anerkannt.
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Stichworte: Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Veranstaltung
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08. Mai 2010 von Eberhard Rott
Auf lebhaftes Interesse stieß der Stand der AGT auf dem 2. Bonner Stiftungstag im Foyer des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind viele Stifter darauf angewiesen, Ihren Gedanken vom wohltätigen Vererben durch einen Testamentsvollstrecker postmortal umzusetzen. Im Gespräch mit den vielen Interessierten würde aber eines immer wieder deutlich: Fast alle mit der Stiftungserrichtung befassten Personenkreise beklagten die fehlende Kompetenz vieler Testamentsvollstrecker. Entsprechend groß war daher das Interesse an der Zertifizierung durch die AGT und an der Testamentsvollstreckerliste. Viele Interessenten informierten sich dort „live“ über „ihren“ Testamentsvollstrecker.
Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier zum Nachlesen.
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Stichworte: Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Veranstaltung
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04. Mai 2010 von Eberhard Rott
Bei den Diskussionen anlässlich eines Gastvortrages von AGT-Vorstand Eberhard Rott zu den umfangreichen (erbschaft-) steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers wurde deutlich, wie sehr auch die Finanzverwaltung unter der Tätigkeit bzw. Untätigkeit unqualifizierter Testamentsvollstrecker leidet – mit zumeist erheblichen Nachteilen für die Erben. Die Qualifizierungsoffensive der AGT wurde daher sehr begrüßt.
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Stichworte: Erbschaftsteuerrecht, Testamentsvollstreckung, Veranstaltung
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28. April 2010 von Eberhard Rott
In einem Grundsatzurteil, dem erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommen wird, hat der BGH heute einen langjährigen Streit in Literatur und Rechtsprechung entschieden und zugleich seine Rechtsprechung, die im Kern auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 25.03.1930 (VII 440/29) zurückging, geändert. Der BGH (IV ZR 73/08 sowie IV ZR 230/08) hat klargestellt, dass für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB, die sich bei der Übertragung von Lebensversicherungen ergeben können, auf den objektiven Wert der Versicherung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers abzustellen ist. Dieser wird nach dem Rückkaufswert oder einem etwaigen Handelswert der Versicherung bemessen. Die Höhe der Einzahlungen bzw. die Versicherungsleistung spielt hiernach keine Rolle. Im Ergebnis erfolgt damit eine Stärkung der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sowie eine Gleichstellung der Versicherungen mit sonstigen Vermögensübertragungen.
Zur Pressemitteilung des BGH gelangen sie hier.
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Stichworte: Erbrecht
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28. April 2010 von Eberhard Rott
In einer vollkommen ausgebuchten Veranstaltung der Deutschen Stiftungsakademie diskutierten die AGT-Vorstände Eberhard Rott und Dr. K. Jan Schiffer einen Tag lang die verschiedenen Berührungspunkte der beiden Rechtsinstitute. Fazit: Ohne professionelle Testamentsvollstreckung leidet regelmäßig die Verwirklichung des Stiftungszweckes.
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Stichworte: Testamentsvollstreckung, Veranstaltung
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15. April 2010 von Eberhard Rott
Mit Urteil vom 23.02.2010 (VIII R 24/09) hat der BFH diese bereits von der Vorinstanz (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.11.2008 – 2 K 1569/08) vertretene Auffassung für die Bezeichnung “Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)” bestätigt. Voraussetzung sei allerdings, dass dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung “Steuerberater” geschieht. Die Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG wurde – entgegen einer verbreiteten Auffassung im Schrifttum – nicht als verfassungswidrig angesehen.
Der Deutsche Steuerberaterverband hat die Entscheidung des BFH ausdrücklich begrüßt. Sie bestätigt die Zulässigkeit von privatrechtlich verliehenen Fachberaterbezeichnungen für Steuerberater und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der steuerberatenden Berufe. Nach Auffassung der AGT reiht sich diese Entscheidung nahtlos ein in die vom Anwaltssenat des Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 01.07.2002, AnwZ (B) 52/01 – Mediatorenentscheidung) begründete Auffassung, wonach es verfassungsrechtlich bedenklich wäre, den Rechtsanwälten die Führung einer privatrechtlich verliehenen Bezeichnung zu verbieten, wenn sie mit ihrer Tätigkeit in Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen treten. In der Instanzrechtsprechung (LG Regensburg, Urt. v. 28.01.2010, 1 HK O 2329/09, die AGT berichtete) sowie der juristischen Literatur (Grunewald, ZEV 2010, 69) findet sich diese Überzeugung für die von der AGT verliehene Bezeichnung zertifizierter Testamentsvollstrecker fortgesetzt.
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Stichworte: Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Zertifizierung
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14. April 2010 von Eberhard Rott
Am 19.04.2010 um 22:05 Uhr können Sie AGT-Vorstand Dr. K. Jan Schiffer im Live-Talk „Fakt ist …“ des MDR-Fernsehens erleben. Mit von der Partie ist u.a. Frau Dr. Barbara Höll/MdB, Finanzpolitische Sprecherin der Partei Die Linke.
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Stichworte: Erbrecht, Veranstaltung
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