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	<title>Kommentare für Testamentsvollstreckerblog</title>
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	<link>http://testamentsvollstreckerblog.de</link>
	<description>Aktuelle Nachrichten auf dem Gebiet des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung.</description>
	<lastBuildDate>Sat, 19 Mar 2011 05:48:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Bundestag beschließt Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kinder von Bundesrat stimmt Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu &#124; Testamentsvollstreckerblog</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2011/03/02/bundestag-beschliest-gesetz-zur-gleichstellung-von-ehelichen-und-nichtehelichen-kinder/comment-page-1/#comment-14</link>
		<dc:creator>Bundesrat stimmt Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu &#124; Testamentsvollstreckerblog</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Mar 2011 05:48:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] des Deutschen Bundestages zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht (die AGT berichtete unter dem 02.03.2011) hat damit seine letzte große Hürde genommen. Um Wirksamkeit zu erlangen, muss das Gesetz nun nur [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] des Deutschen Bundestages zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht (die AGT berichtete unter dem 02.03.2011) hat damit seine letzte große Hürde genommen. Um Wirksamkeit zu erlangen, muss das Gesetz nun nur [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern geplant von Recht muss Recht bleiben. Ein wunderbares Korrektiv unser Bundesverfassungsgericht: Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig!</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2010/06/07/steuerliche-gleichstellung-von-lebenspartnern-geplant/comment-page-1/#comment-11</link>
		<dc:creator>Recht muss Recht bleiben. Ein wunderbares Korrektiv unser Bundesverfassungsgericht: Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig!</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 2010 19:48:22 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu CDU und CSU einigen sich über Erbschaftsteuerreform von Steuerpraxis</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2008/10/31/cdu-und-csu-einigen-sich-uber-erbschaftsteuerreform/comment-page-1/#comment-8</link>
		<dc:creator>Steuerpraxis</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 07:18:28 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Erbschaftsteuerreform kommt zum 1. Januar 2009...&lt;/strong&gt;

Es wurde zun&#228;chst bef&#252;rchtet, dass die Reform platzen und die Erbschaftsteuer komplett entfallen k&#246;nnte. Am sp&#228;ten Abend haben sich die Parteispitzen jedoch geeinigt. Hier die wichtigsten Punkte:
Das Gesetz soll am 1. Januar 2009 in...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erbschaftsteuerreform kommt zum 1. Januar 2009&#8230;</strong></p>
<p>Es wurde zun&#228;chst bef&#252;rchtet, dass die Reform platzen und die Erbschaftsteuer komplett entfallen k&#246;nnte. Am sp&#228;ten Abend haben sich die Parteispitzen jedoch geeinigt. Hier die wichtigsten Punkte:<br />
Das Gesetz soll am 1. Januar 2009 in&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Umfang Testamentsvollstreckung von Eberhard Rott</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2008/09/17/umfang-testamentsvollstreckung/comment-page-1/#comment-6</link>
		<dc:creator>Eberhard Rott</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 17:02:34 +0000</pubDate>
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		<description>Anders als das staatliche Notariat und entgegen den von den Kommentatoren geäußerten Auffassungen hat das Nachlassgericht in Düsseldorf unter dem 15.9.2008 ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit folgendem Inhalt erlassen: „Zum Testamentsvollstrecker ist ernannt (...). Die Testamentsvollstreckung beschränkt sich auf die Erfüllung der ausgesetzten Vermächtnisse.“
Fazit: Nachlasssachen sind oft von lokalen Besonderheiten geprägt. Sollte eine zweitinstanzliche Entscheidung ergeben, werden Sie an dieser Stelle unterrichtet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Anders als das staatliche Notariat und entgegen den von den Kommentatoren geäußerten Auffassungen hat das Nachlassgericht in Düsseldorf unter dem 15.9.2008 ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit folgendem Inhalt erlassen: „Zum Testamentsvollstrecker ist ernannt (&#8230;). Die Testamentsvollstreckung beschränkt sich auf die Erfüllung der ausgesetzten Vermächtnisse.“<br />
Fazit: Nachlasssachen sind oft von lokalen Besonderheiten geprägt. Sollte eine zweitinstanzliche Entscheidung ergeben, werden Sie an dieser Stelle unterrichtet.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu 2. Deutscher Testamentsvollstreckertag Programm und Anmeldung von Norbert Schönleber</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2008/08/14/programm-des-2-deutschen-testamentsvollstreckertages/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>Norbert Schönleber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 15:56:17 +0000</pubDate>
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		<description>Ich freue mich jetzt schon auf die sicherlich interessante Veranstaltung !

Angemeldet bin ich auch schon.

RA Norbert Schönleber</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich freue mich jetzt schon auf die sicherlich interessante Veranstaltung !</p>
<p>Angemeldet bin ich auch schon.</p>
<p>RA Norbert Schönleber</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Umfang Testamentsvollstreckung von Norbert Schönleber</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2008/09/17/umfang-testamentsvollstreckung/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>Norbert Schönleber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 15:55:17 +0000</pubDate>
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		<description>Ich sehe das genau so wie Herr Kollege Rott.

Sofern keine ganz besonderen Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Testamentsvollstrecker nur beschränkt tätig werden soll, kann von einer solchen Beschränkung hier nicht ausgegangen werden.

RA Norbert Schönleber</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe das genau so wie Herr Kollege Rott.</p>
<p>Sofern keine ganz besonderen Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Testamentsvollstrecker nur beschränkt tätig werden soll, kann von einer solchen Beschränkung hier nicht ausgegangen werden.</p>
<p>RA Norbert Schönleber</p>
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		<title>Kommentar zu Umfang Testamentsvollstreckung von Eberhard Rott</title>
		<link>http://testamentsvollstreckerblog.de/2008/09/17/umfang-testamentsvollstreckung/comment-page-1/#comment-2</link>
		<dc:creator>Eberhard Rott</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 07:32:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://testamentsvollstreckerblog.de/?p=41#comment-2</guid>
		<description>Ich halte die Auffassung des Notariats, das in Baden-Württemberg die Funktion des Nachlassgerichts erfüllt, für zutreffend. Ist kein abweichender Erblasserwille erkennbar, ist vom Grundfall der Abwicklungstestamentsvollstreckung nach §§ 2203, 2204 BGB auszugehen. Die Erfüllung der Vermächtnisse gehört zu den Regelaufgaben einer Abwicklungsvollstreckung. Überdies verhindert die Anordnung der Testamentsvollstreckung eine Vermischung des Nachlassvermögens mit dem Eigenvermögen des Erben, so dass die Testamentsvollstreckung hier auch eine Schutzfunktion zu Gunsten der Vermächtnisnehmer entfalten soll, die ansonsten auf einem bloß schuldrechtlichen Anspruch gegen den Allein- (?) Erben angewiesen wären. Als Abweichung vom gesetzlichen Regelfall bedürfte eine lediglich beschränkte Testamentsvollstreckung m. E. schon eines Hinweises (Anklangtheorie des BGH) im Testament.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte die Auffassung des Notariats, das in Baden-Württemberg die Funktion des Nachlassgerichts erfüllt, für zutreffend. Ist kein abweichender Erblasserwille erkennbar, ist vom Grundfall der Abwicklungstestamentsvollstreckung nach §§ <a rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2203.html" title="&sect; 2203 BGB: Aufgabe des Testamentsvollstreckers">2203</a>, <a rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2204.html" title="&sect; 2204 BGB: Auseinandersetzung unter Miterben">2204</a> BGB auszugehen. Die Erfüllung der Vermächtnisse gehört zu den Regelaufgaben einer Abwicklungsvollstreckung. Überdies verhindert die Anordnung der Testamentsvollstreckung eine Vermischung des Nachlassvermögens mit dem Eigenvermögen des Erben, so dass die Testamentsvollstreckung hier auch eine Schutzfunktion zu Gunsten der Vermächtnisnehmer entfalten soll, die ansonsten auf einem bloß schuldrechtlichen Anspruch gegen den Allein- (?) Erben angewiesen wären. Als Abweichung vom gesetzlichen Regelfall bedürfte eine lediglich beschränkte Testamentsvollstreckung m. E. schon eines Hinweises (Anklangtheorie des BGH) im Testament.</p>
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