Archiv für die Kategorie ‘Erbschaftsteuerrecht’

EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Montag, 14. März 2011

Die EU-Kommission beschließt die Einleitung des zweiten Schrittes des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßes des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts gegen EU-Recht. Hintergrund ist der Umstand, dass nach deutschen Recht jedem in Deutschland ansässigen Deutschen ein Freibetrag von mindestens 20.000,– € zusteht, während dieser Betrag nur 2.000 Euro beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Die Bundesregierung hat nunmehr zwei Monate Zeit, auf die Anfrage der Kommission zu antworten. Der nächste Schritt wäre die Klage gegen Deutschland vor dem EuGH.

Finanzverwaltung klagt über schlecht ausgebildete Testamentsvollstrecker

Dienstag, 04. Mai 2010
4. Mai 2010

Bei den Diskussionen anlässlich eines Gastvortrages von AGT-Vorstand Eberhard Rott zu den umfangreichen (erbschaft-) steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers wurde deutlich, wie sehr auch die Finanzverwaltung unter der Tätigkeit bzw. Untätigkeit unqualifizierter Testamentsvollstrecker leidet – mit zumeist erheblichen Nachteilen für die Erben. Die Qualifizierungsoffensive der AGT wurde daher sehr begrüßt.

Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag

Donnerstag, 27. November 2008

Heute Vormittag stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu. Änderungen gegenüber dem Koalitions-Kompromiss vom 6. November 2008 erfolgten nicht, obwohl zwischenzeitlich bereits Stimmen laut wurden, die den neuen Kompromiss ebenfalls für verfassungswidrig halten.

Die Zustimmung des Bundesrates wird auf seiner Sondersitzung am 5.12.2008 erwartet. Damit kann die Reform kann nach vermutlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Große Koalition einigt sich zur Erbschaftsteuerreform

Donnerstag, 06. November 2008

Kurz vor Toresschluss scheint in der Diskussion um die Inhalte der Erbschaftssteuerreform eine Einigung gefunden. Die bekannt gewordene Regelung trägt alle Zeichen eines politischen Kompromisses in sich, um den hart gerungen wurde. Schon jetzt ist erkennbar, dass die praktische Umsetzung erhebliche Probleme mit sich bringen wird und viele Erbschaften in Zukunft höher besteuert werden. Folgende Eckpunkte der künftigen Regelung zeichnen sich ab:

Die bislang diskutierte Anpassung der Sätze in den Steuerklassen II und III erfolgt nicht. Der Tarif startet vielmehr in beiden Stufen mit 30 % und endet bei 50 %. Das führt zu einer höheren Belastung, da die Sätze durch die Annäherung an die Verkehrswerte für alle Vermögensarten auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage zugreifen. Der leicht auf 20.000 EUR ansteigende persönliche Freibetrag kann dies nicht kompensieren

Immobilienerben werden in Zukunft deutlich schlechter behandelt. Betroffen sind hier nicht nur Erben von vermieteten Immobilien oder Erben von Immobilien im Betriebsvermögen, sondern auch Erben von selbstgenutzten Wohnimmobilien, soweit sie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben.

Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen überlebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Eine Wertgrenze nach oben soll es aber nicht geben. Für Abkömmlinge gilt jedoch die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter (pro Abkömmling) sein darf. Auch darf der Erwerber die Immobilie innerhalb der folgenden zehn Jahre nicht verkaufen.

Firmenerben dürfen, sofern eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird (Wohlverhaltensregel), nach den nun vorliegenden Vorstellungen wählen, ob sie das Betriebsvermögen nach einer eine Haltefrist von sieben Jahren zu 85 % Prozent oder nach zehn Jahren zu 100 % steuerfrei stellen wollen. Die Vorgabe bei der einzuhaltenden Lohnsumme wurde gegenüber den bisherigen Entwürfen deutlich schärfer gefasst.

Die nunmehr vorliegenden Vorschläge müssen jetzt kurzfristig in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Wenn dies in den nächsten Wochen gelingt, wird einem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2009 nichts mehr im Wege stehen. Es bleiben allerdings berechtigte Zweifel, ob ein unter so hohem Zeitdruck überarbeitetes Gesetz wirklich den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Eine negative Auswirkung ist heute schon feststellbar: die dringend erwartete Erbrechtsreform kann aufgrund Arbeitsüberlastung nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

CDU und CSU einigen sich über Erbschaftsteuerreform

Freitag, 31. Oktober 2008

Die auch innerhalb der Union streitigen Fragen bei der Vererbung von Wohnungseigentum und mittelständischen Betrieben scheinen geklärt.
Nach einer Mitteilung von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer solle es bei selbstgenutztem Wohneigentum einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Erbe (Ehegatte/Abkömmling) geben. Nähere Details wurden jedoch nicht bekanntgegeben. Im nächsten Schritt will die Union Gespräche mit der SPD führen, ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

Viskorf erwartet Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009

Montag, 20. Oktober 2008
20. Oktober 2008bis22. Oktober 2008

Ganz im Zeichen der Erbschaftsteuerreform stand der Nachmittag des ersten Tages des 31. Deutschen Steuerberatertages, der im World Conference Center in Bonn stattfand. Zunächst referierte Viskorf, der Vizepräsident des BFH, über den aktuellen Stand des Reformvorhabens. Mit deutlichen Worten brachte er die bittere Enttäuschung der Steuerrechtpraxis über die Umsetzung des Reformvorhabens zum Ausdruck. Der Gesetzgeber habe keine Kraft zu einer totalen Revision der Erbschaftsbesteuerung gehabt und die neue Regelung drohe in einem Nebel der Kompromisse unterzugehen. Als abenteuerlich und verantwortungslos für einen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesenen Bürger in einem demokratischen Gemeinwesen bezeichnete er die aktuell bekannt gewordene These, der Gesetzgeber könne sich mit der Reform auch noch über den 31.12.2008 hinaus Zeit lassen. Viskorf sieht sich hier im Einklang mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und erwartet daher das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 und zwar aus faktischen Gründen im wesentlichen mit dem Inhalt des zuletzt diskutierten Entwurfes. Anschließend gab Geck einen Ausblick auf die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer und allen Gestaltungsberatern den kollegialen Tipp, über die Weihnachtsfeiertage vorsorglich eine Urlaubssperre anzuordnen

Beratungen über Erbschaftsteuerreform in der Koalition bringen noch kein Ergebnis

Donnerstag, 09. Oktober 2008

Die Erbschaftsteuerreform droht sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Die Regierungskoalition hatte am 8. Juli 2008 erklärt, dass der Bundestag die Reform am 17. Oktober verabschieden und der Bundesrat am 7. November zustimmen solle. Die noch offenen Punkte wollte die Koalition ab dem 5./6. Oktober klären. Ergebnis der heutigen Sitzung: keine Einigung, sondern abermalige Vertagung. Damit besteht die Gefahr, dass der gesamte Zeitplan aus den Fugen gerät. Gedacht war die Beschlussfassung des Finanzausschusses des Bundestages am 15.10.2008, zwei Tage später die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 07.11.2008 der 2. Durchgang im Bundesrat. Zwischenzeitlich sind bereits Stimmen laut geworden, dass die der Erbschaftsteuerreform zu Grunde liegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht so zu verstehen sei, dass eine Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung notwendigerweise wegfallen müsse, wenn der der Gesetzgeber bis zum 31.12.2008 keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen habe.