Gesetzesentwurf zur Errichtung eines zentralen Testamentsregisters

04. Juni 2010 von Eberhard Rott

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines elektronisch geführten zentralen Testamentsregisters eingebracht. Geführt werden soll es – wie das Register für die Vorsorgevollmachten – bei der Bundesnotarkammer.

Zur BR-Drs. 247/10 vom 22.04.2010 gelangen Sie hier.

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