Archiv für November 2008

2. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg

Donnerstag, 27. November 2008

Mit nahezu 120 Teilnehmern aus allen Professionen erwies sich der 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag im Bonner Wissenschaftszentrum nicht nur von der Zahl der Teilnehmer her als voller Erfolg. Die überaus rege Diskussion zu den Themen „Vor-Testamentsvollstreckung“, den Berichten über aktuelle Rechtsprechung sowie die Vorstellung die bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises Vergütung und der neuesten Erkenntnisse zu ihrer Versteuerung sorgten für viel Zündstoff und reichliche Diskussionen. Die zahlreichen Repräsentanzen der Fachverlage zeigten, dass die Belange der qualifizierten Testamentsvollstreckung in der Rechtswirklichkeit von Jahr zu Jahr stärker wahrgenommen werden. Für die notwendige Entspannung nach dem anstrengenden Veranstaltungstag sorgte das opulente Buffet Testamentsvollstrecker.

Sobald der Tagungsbericht vorliegt, wird er an dieser Stelle für Sie zum Download bereitgestellt.

Folien zu den Vorträgen:

Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag

Donnerstag, 27. November 2008

Heute Vormittag stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu. Änderungen gegenüber dem Koalitions-Kompromiss vom 6. November 2008 erfolgten nicht, obwohl zwischenzeitlich bereits Stimmen laut wurden, die den neuen Kompromiss ebenfalls für verfassungswidrig halten.

Die Zustimmung des Bundesrates wird auf seiner Sondersitzung am 5.12.2008 erwartet. Damit kann die Reform kann nach vermutlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Presseeinladung der AGT zum 2. Deutschen Testamentsvollstreckertag

Dienstag, 18. November 2008

Am 27.11.2008 ab 9:00 Uhr findet bekanntlicherweise der von der AGT veranstaltete 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45, 53175 Bonn statt.
Die Elite der deutschen Testamentsvollstrecker trifft sich erneut in der Bundesstadt, um sich über die neuesten Entwicklungen in ihrem dynamischen Rechtsgebiet auszutauschen. Wissenschaftler und Praktiker kommen gleichermaßen zum Zug wie Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT), Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), sowie Fachanwälte für Erbrecht.

Referenten sind:
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Universität Bonn
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Universität Bochum
RA Rudolf Matthias Hübner, FA für Steuerrecht, Köln, AK Vergütung
RA Dr. Rolf Lenzen, FA für Steuerrecht, Köln, AK Vergütung
Ulrich Rieck, Steuerberater, Bonn

www.testamentsvollstreckerregister.de geht online

Montag, 17. November 2008

Auf über 275 ist die Zahl der von der AGT zertifizierten Testamentsvollstrecker mittlerweile gestiegen – ein Grund, eine spezielle Internet-Suchmaschine für diese Berufsgruppe zu installieren. Der Verbraucher, aber auch Nachlassgerichte und andere Interessierte haben so die Möglichkeit, kostenlos und innerhalb kürzester Zeit einen Testamentsvollstrecker in ihrer Nähe zu suchen. Bei allen technischen Vereinfachungen darf aber eines nicht übersehen werden: Die Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der richtigen Person des Testamentsvollstreckers. Als zusätzliches Qualitätskriterium neben der soliden Ausbildung als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) ist die Postleitzahl aber in aller Regel weniger geeignet. Die AGT bietet daher auch weiterhin die konkrete Anfrage nach individuellen Kriterien an. Der Interessent sendet hierzu einen Fragebogen an die AGT mit Angaben über die Struktur des Vermögens, die rechtliche und steuerliche Situation und zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise die Standfestigkeit des Testamentsvollstreckers im Umgang mit den Erben. Sodann erhält eher wieder, in der Regel – mindestens drei Testamentsvollstrecker benannt.

AGT unterstützt Bonner Stiftungsforum 2008

Freitag, 14. November 2008
14. November 2008

„Wie Träume unsterblich werden“ – unter diesem Titel stand die Veranstaltung des Vereins für Bonner Stiftungen im Wissenschaftszentrum in Bonn. Mehr als 100 überaus interessierte Teilnehmer ließen sich von den Vorständen der AGT, RA Eberhard Rott und RA K. Jan Schiffer, sekundiert durch Dr. Martin Dodenhoeft vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sowie RA Martin Friedrich von der Deutschen Krebshilfe über alle wichtigen Aspekte unterrichten, die Stifter beim wohltätigen vererben zu beachten haben.

Große Koalition einigt sich zur Erbschaftsteuerreform

Donnerstag, 06. November 2008

Kurz vor Toresschluss scheint in der Diskussion um die Inhalte der Erbschaftssteuerreform eine Einigung gefunden. Die bekannt gewordene Regelung trägt alle Zeichen eines politischen Kompromisses in sich, um den hart gerungen wurde. Schon jetzt ist erkennbar, dass die praktische Umsetzung erhebliche Probleme mit sich bringen wird und viele Erbschaften in Zukunft höher besteuert werden. Folgende Eckpunkte der künftigen Regelung zeichnen sich ab:

Die bislang diskutierte Anpassung der Sätze in den Steuerklassen II und III erfolgt nicht. Der Tarif startet vielmehr in beiden Stufen mit 30 % und endet bei 50 %. Das führt zu einer höheren Belastung, da die Sätze durch die Annäherung an die Verkehrswerte für alle Vermögensarten auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage zugreifen. Der leicht auf 20.000 EUR ansteigende persönliche Freibetrag kann dies nicht kompensieren

Immobilienerben werden in Zukunft deutlich schlechter behandelt. Betroffen sind hier nicht nur Erben von vermieteten Immobilien oder Erben von Immobilien im Betriebsvermögen, sondern auch Erben von selbstgenutzten Wohnimmobilien, soweit sie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben.

Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen überlebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Eine Wertgrenze nach oben soll es aber nicht geben. Für Abkömmlinge gilt jedoch die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter (pro Abkömmling) sein darf. Auch darf der Erwerber die Immobilie innerhalb der folgenden zehn Jahre nicht verkaufen.

Firmenerben dürfen, sofern eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird (Wohlverhaltensregel), nach den nun vorliegenden Vorstellungen wählen, ob sie das Betriebsvermögen nach einer eine Haltefrist von sieben Jahren zu 85 % Prozent oder nach zehn Jahren zu 100 % steuerfrei stellen wollen. Die Vorgabe bei der einzuhaltenden Lohnsumme wurde gegenüber den bisherigen Entwürfen deutlich schärfer gefasst.

Die nunmehr vorliegenden Vorschläge müssen jetzt kurzfristig in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Wenn dies in den nächsten Wochen gelingt, wird einem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2009 nichts mehr im Wege stehen. Es bleiben allerdings berechtigte Zweifel, ob ein unter so hohem Zeitdruck überarbeitetes Gesetz wirklich den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Eine negative Auswirkung ist heute schon feststellbar: die dringend erwartete Erbrechtsreform kann aufgrund Arbeitsüberlastung nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

2. Deutscher Testamentsvollstreckertag Programm und Anmeldung

Donnerstag, 14. August 2008
27. November 2008
09:00bis20:00

Nach dem großen Erfolg des 1. Deutschen Testamentsvollstreckertages am 29.11.2007 in Bonn trifft sich die Elite der deutschen Testamentsvollstrecker in diesem Jahr erneut in der Bundesstadt, um sich über die neuesten Entwicklungen in “ihrem” dynamischen Rechtsgebiet auszutauschen. Wissenschaftler und Praktiker kommen gleichermaßen zum Zug, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT), Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), aber auch Fachanwälte für Erbrecht erfüllen ihre Fortbildungsverpflichtung.