Archiv für Oktober 2008

CDU und CSU einigen sich über Erbschaftsteuerreform

Freitag, 31. Oktober 2008

Die auch innerhalb der Union streitigen Fragen bei der Vererbung von Wohnungseigentum und mittelständischen Betrieben scheinen geklärt.
Nach einer Mitteilung von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer solle es bei selbstgenutztem Wohneigentum einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Erbe (Ehegatte/Abkömmling) geben. Nähere Details wurden jedoch nicht bekanntgegeben. Im nächsten Schritt will die Union Gespräche mit der SPD führen, ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

Viskorf erwartet Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009

Montag, 20. Oktober 2008
20. Oktober 2008bis22. Oktober 2008

Ganz im Zeichen der Erbschaftsteuerreform stand der Nachmittag des ersten Tages des 31. Deutschen Steuerberatertages, der im World Conference Center in Bonn stattfand. Zunächst referierte Viskorf, der Vizepräsident des BFH, über den aktuellen Stand des Reformvorhabens. Mit deutlichen Worten brachte er die bittere Enttäuschung der Steuerrechtpraxis über die Umsetzung des Reformvorhabens zum Ausdruck. Der Gesetzgeber habe keine Kraft zu einer totalen Revision der Erbschaftsbesteuerung gehabt und die neue Regelung drohe in einem Nebel der Kompromisse unterzugehen. Als abenteuerlich und verantwortungslos für einen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesenen Bürger in einem demokratischen Gemeinwesen bezeichnete er die aktuell bekannt gewordene These, der Gesetzgeber könne sich mit der Reform auch noch über den 31.12.2008 hinaus Zeit lassen. Viskorf sieht sich hier im Einklang mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und erwartet daher das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 und zwar aus faktischen Gründen im wesentlichen mit dem Inhalt des zuletzt diskutierten Entwurfes. Anschließend gab Geck einen Ausblick auf die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer und allen Gestaltungsberatern den kollegialen Tipp, über die Weihnachtsfeiertage vorsorglich eine Urlaubssperre anzuordnen

Erbrechtsreform 2009: Pflegeausgleich bei öffentlicher Anhörung in der Kritik

Freitag, 10. Oktober 2008

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drucks. 16/8954) durchlief am 08.10.2008 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Mehrheit der Sachverständigen monierte insbesondere die beabsichtigten Regelungen zum Ausgleich von Pflegeleistungen. Die zunehmende Wichtigkeit der häuslichen Pflege durch Personen, die dem Erblasser nahe stehen, sei vom Reformgesetzgeber zwar erkannt, aber nur unzureichend gelöst worden. Denn nur den gesetzlichen Erben werde ein gesetzlicher Ausgleich für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen gewährt. Gewillkürte Erben, Schwiegerkinder oder Lebensgefährten etc. werden hingegen für ihre erbrachten Pflegeleistungen nicht entlohnt, wenn nicht der Erblasser zu Lebzeiten rechtzeitig eine vertragliche oder testamentarische Regelung getroffen oder den ihn Pflegenden bereits freiwillig entlohnt hat.

Die Sachverständigen kritisierten, dass so ein großer Teil der Pflegepersonen von vornherein übergangen werde. Stattdessen wurde für ein „gesetzliches Vermächtnis“ zugunsten der Pflegenden plädiert. Verfassungsrechtlichen Bedenken wegen einer Einschränkung der Testierfreiheit der Erblasser sollten nach dem Vorschlag der Sachverständigen durch die Einfügung eines disponiblen, also eines durch den Erblasser stets frei entziehbaren, Vermächtnisses begegnet werden.

Ein weiteres Problem wurde in der Höhe der Honorierung dieser Pflegeleistungen gesehen, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Fachkräfte nach § 36Abs. 3 SGB XI orientieren soll. Damit würde der Erblasser letztlich mehr für die Pflege durch einen Angehörigen als durch eine ausgebildete Fachkraft „zahlen“.

Stellungnahme der AGT:
Abzuwarten bleibt, ob die Anregungen durch den Reformgeber umgesetzt werden. Denn die Änderungsvorschläge der Sachverständigen sind nicht unproblematisch: Durch eine Ausweitung des Gesetzes besteht die Gefahr, dass dem Erblasser eine stets kostenpflichtige Pflege aufgezwungen wird, die in dieser Form vielleicht weder erwünscht, noch – gemessen an der Gegenleistung – angemessen ist. Der Vorschlag eines widerruflichen Vermächtnisses führt in der Praxis zu großen, anderweitigen Problemen. Gerade pflegebedürftige Erblasser werden häufig gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein, testamentarisch einen Widerruf zu verfügen.

Darüber hinaus bestehen diese Diskussionsthemen ebenfalls bei der Beschränkung des Ausgleichs auf gesetzliche Erben. Eine Ungleichbehandlung zu anderen, nicht gesetzlich bedachten pflegenden Personen, kann dies wohl nicht rechtfertigen.

Große praktische Probleme stellen sich zudem bei der Anknüpfung der Vergütung der Pflegeleistungen an die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen. Die nahestehende Pflegeperson ist gerade nicht mit einem berufsmäßigen Pflegedienst vergleichbar – weder von der Ausbildung her noch vom zeitlichen Tätigkeitsumfang. Damit wird der Gesetzgeber weiterhin zu entscheiden haben, ob die bei einer Umsetzung der Vorschläge der Sachverständigen zukünftig zu erwartende ansteigende Zahl an gerichtlichen Auseinandersetzungen über den geleisteten Umfang der Pflege und die damit einhergehende immense zeitliche und finanzielle Belastung für Erben und Gerichte gleichermaßen in Kauf genommen werden sollen. Nach Auffassung der AGT werden die Änderungsvorschläge der Sachverständigen daher vom Gesetzgeber vermutlich nicht umgesetzt werden.

Weiterführende Literatur:

Rott/Jansen, Die Reform des Erbrechts – 2. Teil: Überprüfung der Gestaltungen jetzt erforderlich, in BBEV 2008, 178 – 183
Rott, Erbrechtsreform 2008 – Neuerungen im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht, Stiftung & Sponsoring, 2008, 24 – 25
Rott/Jansen, Die Reform des Erbrechts – 1. Teil: Geplante Änderungen des Pflichtteilsrechts und bzgl. der Pflegeleistungen, in BBEV 2008, 146 – 152

Beratungen über Erbschaftsteuerreform in der Koalition bringen noch kein Ergebnis

Donnerstag, 09. Oktober 2008

Die Erbschaftsteuerreform droht sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Die Regierungskoalition hatte am 8. Juli 2008 erklärt, dass der Bundestag die Reform am 17. Oktober verabschieden und der Bundesrat am 7. November zustimmen solle. Die noch offenen Punkte wollte die Koalition ab dem 5./6. Oktober klären. Ergebnis der heutigen Sitzung: keine Einigung, sondern abermalige Vertagung. Damit besteht die Gefahr, dass der gesamte Zeitplan aus den Fugen gerät. Gedacht war die Beschlussfassung des Finanzausschusses des Bundestages am 15.10.2008, zwei Tage später die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 07.11.2008 der 2. Durchgang im Bundesrat. Zwischenzeitlich sind bereits Stimmen laut geworden, dass die der Erbschaftsteuerreform zu Grunde liegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht so zu verstehen sei, dass eine Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung notwendigerweise wegfallen müsse, wenn der der Gesetzgeber bis zum 31.12.2008 keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen habe.